Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, hilft Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne weiter. Sollten weitergehende Fragen auftreten, haben Sie das Recht, sich an das Datenschutzzentrum des Saarlandes zu wenden.
Kontaktdaten Landesdatenschutzbeauftragter:Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Saarland vorgegebenen Musterformulare (Rezepte, AU, Pflegedienstverordnungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung und Änderung Ihrer Daten wird durch das PVS nachvollziehbar dokumentiert. Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patienten-bezogen elektronisch nicht veränderbar in unserem PVS eingescannt (Dokumenten-scanner).
Jeder Patient erhält auf Wunsch im Wartezimmer unserer Praxis diesen Flyer, mit dem wir informieren, welche Daten wir erheben, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und an wen wir Ihre Daten weiterleiten. Im Überweisungsfall gehen wir von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.
Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Saarland und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können (Zweck). Alle Verord-nungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Ver-sicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich. Die folgenden Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert:
• Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauer-diagnosen (quartalsübergreifend).
• Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Ab-rechungsziffern für das jeweilige Quartal.
• Alle elektronisch erstellten Formulare sowie alle Verordnungen müssen überprüfbar dauerhaft gespeichert werden.
Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (z.B. Arztbriefe für 10 Jahre). Ggf. kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen finden Sie unter anderem in unserem beigefügten Infoblatt „Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ auf dieser Webseite zum Download sowie in unserem Wartezimmer.