Informationspflichten
Herzlich Willkommen in unserer Praxis
Datenschutzbeauftragter
Herr Dr. Hans Matheis, Fa. DataS
Schalksbergstr. 2A
66646 Marpingen
Internet: www.datas-dsb.de
Mail:
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, hilft Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne weiter. Sollten weitergehende Fragen auftreten, haben Sie das Recht, sich an das Datenschutzzentrum des Saarlandes zu wenden.
Kontaktdaten Landesdatenschutzbeauftragter:Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Postfach 10 26 31
66026 Saarbrücken
Telefon: 0681 94781-0 Telefax: 0681 94781-29 Mail:
Informationen zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung
Sprechzeiten
Mo von 07:30 -13 Uhr & 14:30 – 19 Uhr
Di von 07:30 -13 Uhr & 14:30 – 18 Uhr
Mi von 07:30 - 17 Uhr
Do von 07:30 -13 Uhr & 14:30 – 18 Uhr
Fr von 07:30 - 13 Uhr
Lothringer Straße 1, 66740 Saarlouis
Tel. 06831 / 2020, Fax 06831 / 4602 41
Datenaufnahme
- Name, Adresse, Kostenträger und Versicherungsnummer
Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Saarland vorgegebenen Musterformulare (Rezepte, AU, Pflegedienstverordnungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung und Änderung Ihrer Daten wird durch das PVS nachvollziehbar dokumentiert. Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patienten-bezogen elektronisch nicht veränderbar in unserem PVS eingescannt (Dokumenten-scanner).
Jeder Patient erhält auf Wunsch im Wartezimmer unserer Praxis diesen Flyer, mit dem wir informieren, welche Daten wir erheben, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und an wen wir Ihre Daten weiterleiten. Im Überweisungsfall gehen wir von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.
Was geschieht mit Ihren Daten
Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Saarland und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können (Zweck). Alle Verord-nungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Ver-sicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich. Die folgenden Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert:
• Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauer-diagnosen (quartalsübergreifend).
• Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Ab-rechungsziffern für das jeweilige Quartal.
• Alle elektronisch erstellten Formulare sowie alle Verordnungen müssen überprüfbar dauerhaft gespeichert werden.
Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (z.B. Arztbriefe für 10 Jahre). Ggf. kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen finden Sie unter anderem in unserem beigefügten Infoblatt „Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ auf dieser Webseite zum Download sowie in unserem Wartezimmer.
Wer bekommt Ihre Daten übermittelt
- Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit.
- Auf Verlangen müssen der Prüfkommission Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden.
- Auf Verlangen der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung.
- Ihre Krankenkasse oder die Berufs- genossenschaft erhält die für die Abrechnung relevanten Daten.
- Wenn Sie bestimmte Präventionsmaßnahmen wahrnehmen, werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung).
- Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.
- Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist.
- Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein.
- Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.
- Das Krebsmelderegister bei Krebserkrankungen